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Nach Wegfall des Eigenmietwerts: Ferienhaussteuer könnte auch in Wildhaus-Alt St.Johann kommen

Gemeinden sollen mehrheitlich selbstgenutzte Zweitliegenschaften besteuern dürfen. SVP-Kantonsrat Lukas Huber ist froh um diese Klarstellung der Regierung, hätte sich aber noch konkretere Informationen dazu gewünscht.
Die Gemeinde Wildhaus-Alt St.Johann hat einen Zweitwohnungsanteil von 64 Prozent. Wer sein Feriendomizil mehrheitlich selbst nutzt, könnte früher oder später mit einer neuen Steuer konfrontiert sein. (Bild: Christiana Sutter)
Lukas Huber, Kantonsrat, SVP. (Bild: Michel Canonica)

Zwischen 16 und 22 Millionen Franken dürfte der Kanton jährlich weniger einnehmen, sobald die Eigenmietwertbesteuerung wegfällt. Ähnlich hoch dürften die Ausfälle für die Gesamtheit der St. Galler Gemeinden sein, und je nachdem, wie sich die steuerliche Änderung auf die einzelnen Gemeinden auswirkt, dürften sich auch Auswirkungen auf den innerkantonalen Finanzausgleich ergeben. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf einen Vorstoss des Obertoggenburger SVP-Kantonsrats Lukas Huber und des Flumser SVP-Kantonsrats Christoph Gull.

Eigenmietwert finanzierte die Schneeräumung mit

Als bürgerliche Politiker freut die beiden zwar, dass diese Besteuerung von Eigentum, das nie realisiert wurde, abgeschafft wird. Sie sehen aber gerade auf Tourismusgemeinden, wie es ihre Wohngemeinden sind, ein Problem zukommen. Denn in solchen Gemeinden mit einem hohen Anteil an Zweitliegenschaften trugen bislang die Eigentümerinnen und Eigentümer der Ferienwohnungen und Ferienhäuser via den Eigenmietwert etwas zur Finanzierung von Leistungen der Gemeinde wie Strassenunterhalt, Entsorgung oder Schneeräumung bei, künftig nun aber eben nicht mehr.

Lukas Huber, Kantonsrat, SVP. (Bild: Michel Canonica)

Mit der Abstimmung letzten September wurde den Kantonen allerdings die Möglichkeit gegeben, eine Steuer auf solche mehrheitlich selbstgenutzte Zweitwohnungen zu erheben, um genau diesen Effekt auszugleichen. Huber und Gull wollten nun von der Regierung wissen, was sie in dieser Hinsicht im Kanton St. Gallen im Sinn hat und ob man auch mit Nachteilen rechnen müsse.

Destination könnte an Attraktivität einbüssen

Eine generelle Einführung der Zweitliegenschaftsbesteuerung über den ganzen Kanton strebt die Regierung nicht an, geht nun aus ihrer Antwort auf die Interpellation hervor. Sie möchte den einzelnen Gemeinden mit einer «Kann»-Formulierung im Steuergesetz aber eine solche ermöglichen.

Gleichzeitig gibt die Regierung zu bedenken, dass diese Steuer zu erheben aufwendig werden dürfte, weil für jede Ferienwohnung und jedes Ferienhaus geklärt werden müsse, ob sie überwiegend selbstgenutzt ist. Auch einen gewissen negativen Einfluss auf die Standortattraktivität schliesst die Regierung nicht aus.

Lukas Huber ist froh, hat sich die Regierung nun in der Sache geäussert. Das gebe den Gemeinden, aber auch den Eigentümerinnen und Eigentümern von Zweitliegenschaften Planungssicherheit, schreibt er auf Anfrage. Er wundert sich allerdings auch, dass die Regierung die mit dem Wegfallen der Eigenmietwertsteuern erwarteten Steuerausfälle spezifisch hinsichtlich der Zweitliegenschaften nicht beziffern kann – der Kanton Graubünden beispielsweise nenne Zahlen dazu. Huber hätte sich ausserdem Konkreteres zu den Vor- und Nachteilen gewünscht. Damit fehlten seines Erachtens den Gemeinden nach wie vor Entscheidungsgrundlagen für die Einführung und Ausgestaltung einer Zweitliegenschaftssteuer.

Mitgenutzte Leistungen sollen mitfinanziert werden

Lukas Huber betont, dass er gegen eine Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften wäre, die alleine darauf abzielte, neue Einnahmen zu generieren oder Steuerausfälle zu kompensieren. Hingegen hielte er eine solche für prüfenswert, wenn ihr Zweck wäre, Leistungen der Standortgemeinde wie die beispielhaft oben genannten (Schneeräumung, Entsorgung etc.) abzugelten, die zwar über die Zweitliegenschaft in Anspruch genommen, durch den Wegfall des Eigenmietwerts aber nicht mehr mitfinanziert werden.

 
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