Betrunkener E-Scooterfahrer verletzt sich und sechs weitere Ostschweizer Verkehrssünder
In der Nacht auf Donnerstag, kurz vor 1.45 Uhr, kontrollierte eine Patrouille des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) am Grenzübergang St.Margrethen einen 51-jährigen Autofahrer. Die anschliessend von der Kantonspolizei St.Gallen durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.59 mg/l. Wie es in der Mitteilung der Polizei heisst, wurde dem Mann der Führerausweis für die Schweiz aberkannt.
Kurz nach 4.45 Uhr kontrollierte eine Patrouille des BAZG am selben Grenzübergang einen 48-jährigen Autofahrer. Der Mann war trotz entzogenem Führerausweis unterwegs.
Am Donnerstag, kurz nach 13.45 Uhr, kontrollierte eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen auf der Autobahn A13 bei Trübbach einen 21-jährigen Motorradfahrer. Er war ohne Führerausweis unterwegs, da ihm der Führerausweis für die Schweiz zuvor aberkannt worden war. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Am Donnerstagabend um 18.45 Uhr stürzte ein 34-jähriger Mann mit seinem E-Scooter im Bereich der Verzweigung Giessenstrasse / Sonnenstrasse in Au. Dabei wurde er leicht verletzt und musste vom Rettungsdienst ins Spital gebracht werden. Die bei ihm durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 0.9 mg/l. Bei ihm wurde die Entnahme einer Blut- und Urinprobe angeordnet.
Am Donnerstagabend, kurz vor 23.30 Uhr, kontrollierte eine Patrouille des BAZG am Grenzübergang Kriessern einen 25-jährigen Autofahrer bei der Ausreise. Die aufgebotenen Polizisten der Kantonspolizei St.Gallen stuften den Mann als fahrunfähig ein. Bei ihm wurde die Entnahme einer Blut- und Urinprobe angeordnet. Zudem war er ohne gültigen Führerausweis unterwegs.
In der Nacht auf Freitag, gegen 1 Uhr, kontrollierte eine Patrouille des BAZG am Grenzübergang Diepoldsau einen 24-jährigen Autofahrer und dessen Beifahrer bei der Einreise in die Schweiz. Der Autofahrer verfügte über keine gültige Fahrberechtigung. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt.
Am Freitagmorgen, kurz nach 2.15 Uhr, kontrollierte eine Patrouille des BAZG am Grenzübergang St.Margrethen einen 35-jährigen Autofahrer. Die anschliessend von der Kantonspolizei St.Gallen durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.58 mg/l. Dem Mann wurde der Führerausweis für die Schweiz aberkannt.
Alle sieben fehlbaren Verkehrsteilnehmenden werden gemäss Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht. Die zuständigen Strassenverkehrsämter prüfen allfällige Administrativmassnahmen. (kapo/chs)
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