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Ermittlungen zu Tötungsdelikt in Vaduz abgeschlossen – Täter handelte allein

Die Untersuchungen zum Dreifachmord in Vaduz sind abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ein 41-jähriger Mann im Dezember 2025 seine Eltern und seine Schwester tötete und sich danach das Leben nahm. Ein Motiv konnte nicht ermittelt werden.
Die Stadt Vaduz im Fürstentum Liechtenstein: Hier ereignete sich im letzten Dezember ein dreifaches Tötungsdelikt. (Bild: KEYSTONE/Alessandro Della Bella)

Die Untersuchungen zum Tötungsdelikt in Vaduz sind abgeschlossen, wie der «Werdenberger und Obertoggenburger» berichtet. Am 24. Dezember hatte die liechtensteinische Polizei am Rheinufer auf Schweizer Seite eine leblose Person gefunden. Beim Verstorbenen handelt es sich um einen 41-jährigen Mann aus Liechtenstein, der kurz zuvor von der Gemeinde Triesen wegen Betrugsverdachts angezeigt, suspendiert und fristlos entlassen worden war. Spätere Abklärungen bestätigten laut Staatsanwaltschaft den Verdacht auf finanzielle Unregelmässigkeiten.

Im Rahmen der Ermittlungen entdeckte die Polizei in einer Wohnung in Vaduz drei weitere Tote. Dabei handelt es sich um die Eltern und die Schwester des Mannes. Nach aktuellem Ermittlungsstand geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der 41-Jährige am Abend des 23. Dezembers 2025 seine Angehörigen in der gemeinsamen Wohnung mit Messerstichen getötet und sich anschliessend am Rhein das Leben genommen hat.

Wie Staatsanwältin Brigitte Kaiser mitteilt, wurden die Ermittlungen in den vergangenen vier Monaten abgeschlossen. Ein Motiv konnte dabei nicht festgestellt werden. Auch ein Abschiedsbrief liegt nicht vor. Ein möglicher Zusammenhang mit der Kündigung des Mannes bei der Gemeinde Triesen konnte nicht nachgewiesen werden.

Die Ermittlungen ergaben zudem, dass die Taten innerhalb eines kurzen Zeitfensters von rund einer Stunde verübt wurden. Die Opfer wurden in verschiedenen Räumen der Wohnung einzeln angegriffen und erlitten tödliche Verletzungen durch ein Küchenmesser. Die genaue Reihenfolge der Taten konnte nicht mehr rekonstruiert werden. Laut Staatsanwaltschaft konnte zudem ausgeschlossen werden, dass weitere Personen an der Tat beteiligt waren. Mit dem Tod des mutmasslichen Täters ist das Strafverfahren abgeschlossen. (glf)

 

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