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Bundesstrafgericht verschärft Strafe für Ex-Mitarbeiter der St.Galler Pensionskasse

Ein ehemaliger Mitarbeiter der St.Galler Pensionskasse soll Insiderinformationen genutzt haben, um privat mit Aktien zu handeln. Jetzt hat die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts die Freiheitsstrafe für den 51-Jährigen von 20 auf 28 Monate erhöht.
Adrian Vögele
Bundesstrafgericht in Bellinzona. (Bild: Keystone)
Der Fall beschäftigt die Justiz seit Jahren: 2017 erstattete die Finanzmarktaufsicht Anzeige, weil sich ein Portfolio-Manager der St.Galler Pensionskasse (SGPK) illegal bereichert habe.

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