Bundesgericht weist Beschwerde ab: Verbände hoffen aufs Einlenken der Regierung
Ein Sparentscheid der St.Galler Regierung hatte im vergangenen Herbst eine Beschwerde vor Bundesgericht zur Folge: Die Verbände Curaviva und senesuisse wehrten sich namens ihrer über 100 Institutionen im Kanton gegen die Erhöhung der Pflegeheimkosten ab 1. Januar 2026. Im nun publizierten Entscheid des Bundesgerichts kommt es zum Schluss, dass die Beschwerde unzulässig und also nicht darauf einzutreten sei.
Im Entscheid weist das Bundesgericht darauf hin, dass die kantonale Verordnung über die Pflegefinanzierung einen Entscheid alle drei Jahre vorsehe, welcher aber nicht erfolgt sei. Mangels Regierungsratsentscheids fehle es am Anfechtungsobjekt, weshalb man nicht auf die Klage eintreten könne.
«Pflegeheime können nicht aufatmen»
Die beiden Verbände anerkennen selbstverständlich das vom Bundesgericht erlassene Urteil, wie sie in einer gemeinsamen Medienmitteilung schreiben. Doch bleibe die Problematik der ungedeckten Pflegekosten und die fortlaufende Belastung der Pflegeheime bestehen. «Die Regierung kann kurzfristig aufatmen, nicht so die über 100 Pflegeheime im Kanton St.Gallen», so die Verbände wörtlich.
Den Pflegeheimen und der Bevölkerung bleibe «das von der Regierung ausgestellte Versprechen, den festgestellten Nachholbedarf in der Finanzierung in Hinblick auf das Jahr 2027 zu prüfen». Dies sei dringend nötig, weil betagte Menschen in Pflegeheimen heute deutlich mehr Unterstützung in Pflege und Betreuung benötigen, als dies noch vor Jahren der Fall war. Die sogenannt vorgelagerten Dienste, namentlich die Spitex, können immer mehr Leistungen erbringen und so den Verbleib im angestammten Zuhause verlängern.
«Sparen auf dem Buckel der Ärmsten»
Die Verantwortlichen von Curaviva und senesuisse werden in ihrer Mitteilung noch deutlicher: «Es stimmt nachdenklich, wenn Bürgerinnen und Bürger, die ihr Leben lang ihren Pflichten nachgekommen sind und Steuern während vielen Jahrzenten zu Gunsten der Allgemeinheit entrichtet haben, keine ausreichende Finanzierung beim notwendig gewordenen Pflegeheimeintritt bestätigt erhalten. Das nennt man Sparen auf dem Buckel der Schwächsten.» Besonders brisant, meinen sie, sei die Kombination mit den seit 2008 (als Mehrbettenzimmer noch verbreitet waren) nie mehr angepassten EL-Höchstpauschalen für Bewohnende in Pflegeheimen des Kantons.
Die Verbände bleiben bei ihrer Aussage, dass dies unsozial sei. Sie werden sich laut ihrer Mitteilung weiterhin für kostendeckende Ergänzungsleistungen und Pflegefinanzierung einsetzen. Dies vor dem Hintergrund, dass die Kosten für Pflege, Unterkunft und Betreuung stetig anstiegen. Grund dafür seien höhere Qualitätsanforderungen, was in steigenden Lohnkosten resultiere. Die geopolitische Lage verteuere zudem die Sachkosten.
Die beiden Verbände hoffen nun, dass die St.Galler Regierung sich für eine ausreichend finanzierte Pflege und Betreuung einsetze und entsprechende Tarifanpassungen für das Jahr 2027 beschliessen werde. Curaviva St.Gallen vertritt als Arbeitgeberverband von 113 Institutionen die Interessen der Betagten- und Pflegeheime im Kanton St.Gallen; senesuisse nimmt die Interessen von über 470 Betrieben im Bereich der Langzeitpflege wahr.
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