Bundesgericht bestätigt Urteil: Mann sperrte Freundin ein und quälte ihren Hund
Das Obergericht Thurgau verurteilt einen Mann, der im Sommer 2018 seine Freundin mehrmals eingesperrt und misshandelt sowie deren Hund gequält hatte, unter anderem wegen mehrfacher Freiheitsberaubung und mehrfacher Tierquälerei. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes nun abgewiesen. Somit ist das Urteil des Obergerichts bestätigt und der Entscheid rechtskräftig, wie die Instanz in einem Communiqué mitteilt.
Freiheitsstrafe von 39 Monaten
Der Verurteilte hat das Opfer im Sommer 2018 über eine Dating-App kennengelernt. Zwei Wochen später zog sie bei ihm ein. Sie wohnte zuvor in Österreich und sprach kein Deutsch. Die Frau hatte weder eigenes Einkommen, noch eine andere Wohnmöglichkeit. Der Mann soll sie in seiner Geschäftswohnung sowie in einem Gartenhaus über längere Zeit eingesperrt und körperlich misshandelt haben. Zudem quälte er den Hund des Opfers. Nach drei Monaten sei dem Opfer die Flucht gelungen, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Diese Zeitung berichtete über den Fall.
Im August 2022 sprach das Bezirksgericht Kreuzlingen den Mann unter anderem wegen mehrfacher Freiheitsberaubung, mehrfacher Körperverletzung, mehrfacher Beschimpfung, Drohung und mehrfacher Tierquälerei schuldig. Es verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 39 Monaten und zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen. Das Gericht wies den Mann für fünf Jahre aus der Schweiz und ihm wurde ein Kontaktverbot angeordnet. Zudem muss er seinem Opfer 7000 Franken als Genugtuung bezahlen.
Aussagen des Opfers überzeugten das Gericht
Der Mann hat das Urteil ans Obergericht weitergezogen. Laut Communiqué hat er bestritten, die Frau gegen ihren Willen festgehalten zu haben, und stellte ihre Glaubwürdigkeit infrage, weil sie wahrscheinlich an einer Borderline-Persönlichkeitsstörung leide. Sie verfüge über hohe manipulative Kompetenzen im zwischenmenschlichen Kontakt, wobei auch Richterinnen und Richter Gefahr liefen, sich von ihren Fähigkeiten zur Selbstinszenierung und Dramatisierung beeinflussen zu lassen, wie sich der Mann gemäss Communiqué über die Frau geäussert habe.
Die Einwände des Beschuldigten haben das Obergericht aber nicht überzeugt und es kam zum Schluss, dass die Aussagen des Opfers «konstant und glaubhaft» seien. Da der Mann sein Geschäft per Video überwachen liess, wurden einige der Tätlichkeiten aufgezeichnet.
Das Obergericht bestätigte im Mai 2024 das Urteil des Bezirksgerichts Kreuzlingen weitgehend. An den Hauptschuldsprüchen, der Freiheitsstrafe, der Landesverweisung und der Genugtuung hielt es fest. Es stellte jedoch das Verfahren ein und reduzierte die bedingte Geldstrafe auf 20 Tagessätze. Das Bundesgericht stützt nun das Urteil des Thurgauer Obergerichts. (pd/red)
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