Alkohol am Steuer: Mehrere Unfälle und Ausweisentzüge im Kanton St.Gallen
Wie die Kantonspolizei St.Gallen mitteilt, ereigneten sich am Donnerstag und Freitag drei Verkehrsunfälle, bei denen Beteiligte alkoholisiert waren oder als fahrunfähig eingestuft wurden. Zudem wurden bei Kontrollen zwei weitere Fahrzeuglenker angehalten, die ebenfalls fahrunfähig waren oder einen zu hohen Atemalkoholwert aufwiesen.
Auto gerät auf Gegenfahrbahn
Am Donnerstagmorgen, kurz nach 10.20 Uhr, kam es auf der Churerstrasse in Buchs zu einer Kollision zwischen einem Auto und einem Lastwagen. Eine 75-jährige Autofahrerin war mit ihrem Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn geraten und mit einem Lastwagen zusammengestossen. Verletzt wurde niemand. Die Frau wurde von den ausgerückten Patrouillen als fahrunfähig eingestuft. Sie musste eine Blut- und Urinprobe abgeben, ihr Führerausweis wurde ihr auf der Stelle abgenommen. Der Sachschaden beläuft sich auf mehrere tausend Franken.

Am Donnerstagabend, um 23.45 Uhr, kontrollierte eine Patrouille auf der St.Gallerstrasse in Sargans einen 29-jährigen Autofahrer. Auch er wurde als fahrunfähig eingestuft. Zudem stellte sich heraus, dass das Fahrzeug ausser Verkehr gesetzt war und missbräuchlich verwendete Kontrollschilder trug. Ein Versicherungsschutz bestand ebenfalls nicht mehr. Der Mann musste eine Blut- und Urinprobe abgeben, sein Führerausweis auf Probe wurde eingezogen.
In der Nacht auf Freitag, um 2.10 Uhr, fiel einer Patrouille auf der Rorschacherstrasse in Rheineck ein Auto auf, das nach dem Kreuzen des Polizeifahrzeugs gewendet hatte. Bei der anschliessenden Kontrolle ergab die beweissichere Atemalkoholprobe beim 35-jährigen Lenker einen Wert von 1,3 Promille. Sein ausländischer Führerausweis wurde für die Schweiz aberkannt.
Kurz nach 3.50 Uhr wurde die Polizei schliesslich zu einem Selbstunfall auf der Holzwiesstrasse in Jona gerufen. Ein 31-jähriger Autofahrer war mit seinem Fahrzeug gegen eine Leitplanke geprallt. Auch er blieb unverletzt. Die Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 2 Promille. Es entstand Sachschaden von über 15'000 Franken.

Alle Beteiligten werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht. (kapo/mlb)
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