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Abschussverfügung gegen Wolf im Weisstannental war rechtswidrig: Bundesgericht rüffelt Kanton St.Gallen

Er hatte schon früher zugeschlagen und dann erneut acht geschützte Schafe gerissen. Genug, entschied der Kanton und verfügte den Abschuss eines Wolfs im Weisstannental. Pro Natura erhob Beschwerde. Nun hat das Bundesgericht entschieden. So reagiert der Kanton aufs Urteil.
Regula Weik
Die Verfügung für den Abschuss eines Wolfs im Weisstannental von 2023 gibt bis heute zu reden. (Symbolbild: Julian Stratenschulte/dpa)
Handhabt der Kanton St.Gallen den Abschuss von Wölfen etwa gar lasch? Prüft er die Herdenschutzmassnahmen zu wenig genau, bevor er den Abschuss eines Wolfes erlaubt? Das wirft Pro Natura dem Kanton vor. Weshalb?

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