Krank während den Ferien – was nun?
Für Arbeitgeber in Liechtenstein ist es wichtig, die arbeitsrechtlichen Regelungen in solchen Fällen genau zu kennen, um richtig und rechtssicher handeln zu können.
Pflichten und Rechte des Arbeitgebers
Urlaubstage sollen der Erholung dienen. Wird ein Arbeitnehmer während seinen Ferien krank oder erleidet einen Unfall und ist dadurch wesentlich an der Erholung gehindert, gelten diese Tage nicht als verbrauchte Ferientage. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung ein erhebliches Ausmass erreicht und eine gewisse Intensität aufweist. Nicht jedes Unwohlsein, das den Arbeitnehmer unter Umständen dazu veranlassen würde, ein bis zwei Arbeitstage zu fehlen, führt automatisch zur Ferienunfähigkeit. Entscheidend ist, ob die gesundheitliche Beeinträchtigung so ausgeprägt ist, dass der Erholungszweck der Ferien tatsächlich vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird.
Damit eine – sozusagen – Rückerstattung von Urlaubstagen in Betracht gezogen werden kann, sollten Arbeitgeber auf folgende Punkte achten und diese idealerweise auch im Personalreglement festhalten.

Unverzügliche Meldung der Krankheit Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Arbeitgeber über die Erkrankung so früh wie möglich zu informieren – idealerweise ab dem ersten Krankheitstag.
Ärztliches Attest einfordern Der Arbeitgeber kann auf ein ärztliches Zeugnis bestehen, das Dauer und Grad der Arbeitsunfähigkeit ausweist. Bei Erkrankungen im Ausland sollte dieses möglichst in einer verständlichen Sprache verfasst sein.
Regelungen zur Nachgewährung von Ferienzeiten
Eine Nachgewährung von Ferien bedeutet nicht, dass der Arbeitnehmer den Urlaub um die betreffenden Tage eigenmächtig verlängern und einfach später zur Arbeit zurückkehren darf. Das Recht, den Zeitpunkt der Ferien – auch nach einer Gutschrift – festzulegen, liegt weiterhin beim Arbeitgeber. Aus betrieblichen Gründen kann er die Nachgewährung auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Fazit
Wenn ein Arbeitnehmer während des Urlaubs aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ferienunfähig ist, ist das nicht nur ärgerlich, sondern stellt auch rechtlich eine besondere Situation dar. Arbeitgeber in Liechtenstein sollten vorbereitet sein: Mit klaren Regelungen, schneller Reaktion und einem fairen, aber konsequenten Umgang mit Krankheitsfällen während der Ferien lässt sich das Risiko von Unstimmigkeiten oder Konflikten minimieren. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Nathalie Weiss
Rechtsanwältin
Nägele Rechtsanwälte GmbH
Im Ratgeber behandeln Fachexperten und Fachexpertinnen vielfältige Fragen aus den Themenbereichen Privat- und Gesellschaftsrecht, Datenschutz, Cybersecurity, Cybercrime, Blockchain & Künstliche Intelligenz.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.