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Ratgeber Recht

Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung – Was ist zu beachten?

Grenzen überschreiten, Dienstleistungen erbringen: Ausländische Unternehmen können Arbeitnehmer zur Dienstleistungserbringung nach Liechtenstein entsenden.
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Grenzen überschreiten, Dienstleistungen erbringen: Ausländische Unternehmen können Arbeitnehmer zur Dienstleistungserbringung nach Liechtenstein entsenden. (Bild: iStock)
Fabienne Muxel Rechtsanwältin, Partnerin Nägele Rechtsanwälte GmbH (Bild: eingesandt)

Dabei sind die geltenden Melde- und Rechtsvorschriften einzuhalten.

Was ist grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung?
Ein Unternehmen mit Sitz im Ausland erbringt eine Dienstleistung in Liechtenstein. Dabei werden Arbeitnehmer nur vorübergehend und gelegentlich nach Liechtenstein entsandt, um eine Dienstleistung für einen inländischen Kunden zu erbringen. Es macht somit einen grossen Unterschied, ob Arbeitnehmer nur kurzfristig tätig sind oder ob eine dauerhafte und regelmässige Tätigkeit vorliegt.

Was ist bei der Entsendung zu beachten?
Zunächst besteht grundsätzlich eine Meldepflicht. Die Entsendung ist rechtzeitig der zuständigen Stelle zu melden. Zudem ist sicherzustellen, dass für die Dauer der Entsendung ein gültiger Lichtbildausweis sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen am Ort der Tätigkeit bereitgehalten oder den Kontrollorganen fristgerecht zugänglich gemacht werden können.

Fabienne Muxel Rechtsanwältin, Partnerin Nägele Rechtsanwälte GmbH (Bild: eingesandt)

Eine weitere zentrale Pflicht betrifft die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. Entsandten Arbeitnehmern sind während ihres Einsatzes in Liechtenstein mindestens die zwingend geltenden liechtensteinischen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu gewähren. Dazu gehören insbesondere die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie – sofern anwendbar – die Vorgaben der für allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge. Ein Auftrag in Liechtenstein bedeutet deshalb nicht automatisch, dass ausschliesslich das Recht des Sitzstaates greift. Auch die sozialversicherungsrechtliche Situation sowie allfällige ausländerrechtliche Melde- oder Bewilligungspflichten sollten vor Beginn des Einsatzes geprüft werden. 

Grenzen überschreiten
Grenzen überschreiten

Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält, riskiert neben administrativen Massnahmen auch verwaltungs- strafrechtliche Sanktionen. Diese können je nach Schwere des Verstosses von Geldbussen bis hin zu einer Entsendesperre reichen. Darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen auch der liechtensteinische Auftraggeber für Verstösse gegen die entsenderechtlichen Vorschriften mitverantwortlich gemacht werden.

Die konkrete Ausgestaltung ist entscheidend
Die Beurteilung hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls, insbesondere von Dauer, Art und Umfang des Einsatzes sowie der Frage ab, ob tatsächlich eine vorübergehende Entsendung vorliegt. Jede Entsendung muss individuell und unter Berücksichtigung der konkreten Umstände beurteilt werden. 

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Wer grenzüberschreitend Dienstleistungen erbringt, sollte Meldepflichten, Arbeitsbedingungen, Sozialversicherung und allfällige Bewilligungs- erfordernisse frühzeitig prüfen. Eine rechtzeitige Abklärung schafft Rechtssicherheit und hilft, kostspielige Fehler und Sanktionen zu vermeiden. 

Fabienne Muxel
Rechtsanwältin
Partnerin
Nägele Rechtsanwälte GmbH

Im Ratgeber behandeln Fachexperten und Fachexpertinnen vielfältige Fragen aus den Themenbereichen Privat- und Gesellschaftsrecht, Datenschutz, Cybersecurity, Cybercrime, Blockchain & Künstliche Intelligenz.

 
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