Datenpanne im Unternehmen: Ruhe bewahren und rasch handeln
Ein verlorener USB-Stick, eine falsch versendete E-Mail oder ein Hackerangriff: Datenschutzverletzungen können jedes Unternehmen treffen. Entscheidend ist, wie rasch reagiert wird. Wer vorbereitet ist, kann Schäden begrenzen und gesetzliche Pflichten besser einhalten.
Vorbereitung ist entscheidend
Mitarbeitende sollten wissen, wie sie bei einer Datenpanne reagieren müssen und an wen ein Vorfall intern gemeldet wird. Klare Zuständigkeiten und funktionierende Meldewege helfen, Fehler frühzeitig zu erkennen und rasch zu handeln.

Welche Daten sind betroffen?
Bei einer Datenschutzverletzung muss geprüft werden, welche Daten betroffen sind. Besonders sensibel sind Kundendaten, Gesundheitsdaten oder Finanzinformationen. Der Vorfall sollte dokumentiert und bewertet werden.

Meldepflicht innert 72 Stunden
Besteht ein Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen, muss die Datenschutzstelle grundsätzlich innert 72 Stunden informiert werden. Falls noch nicht alle Informationen vorliegen, kann zunächst eine vorläufige Meldung erfolgen.
Wann Betroffene informiert werden müssen
Betroffene Personen müssen informiert werden, wenn ein hohes Risiko besteht, etwa bei möglichem Identitätsdiebstahl oder finanziellen Schäden.
Klare Prozesse schützen Unternehmen
Klare Prozesse, geschulte Mitarbeitende und rasches Handeln helfen, Schäden und Haftungsrisiken zu vermeiden. Wir beraten Unternehmen bei Datenschutzverletzungen und unterstützen bei der richtigen Reaktion im Ernstfall.
Liv Victoria Vickery
Juristische Mitarbeiterin
Nägele Rechtsanwälte GmbH
Im Ratgeber behandeln Fachexperten und Fachexpertinnen vielfältige Fragen aus den Themenbereichen Privat- und Gesellschaftsrecht, Datenschutz, Cybersecurity, Cybercrime, Blockchain & Künstliche Intelligenz.
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