Damit der letzte Wille zählt: Die Wahrheit über Testamente
Wenn kein Testament vorliegt, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Das Problem dabei: Ihre persönlichen Wünsche spielen dann keine Rolle. Gerade bei unverheirateten Paaren, eingetragenen Partnerschaften oder Patchwork-Familien kann das schnell zu Konflikten führen – oder dazu, dass Menschen leer ausgehen, die Ihnen eigentlich wichtig sind.
Wer das vermeiden will, sollte rechtzeitig vorsorgen.
Ein Testament kann öffentlich bei Gericht protokolliert oder privat als eigenhändiges oder fremdhändiges Dokument verfasst werden.
Ein eigenhändiges Testament schreiben Sie komplett selbst mit der Hand und unterschreiben es. Die Handschrift dient als persönliches Erkennungsmerkmal. Zeugen braucht es dafür nicht. Wichtig ist aber, dass Sie auch das Datum angeben – damit später klar ist, wann das Testament erstellt wurde.

Alternativ gibt es das sogenannte fremdhändige Testament. Dabei muss der Text nicht selbst geschrieben werden – er kann zum Beispiel am Computer verfasst oder von einem Rechtsanwalt erstellt werden. In diesem Fall müssen Sie jedoch vor drei gleichzeitig anwesenden Zeugen erklären, dass dieses Dokument Ihren letzten Willen enthält. Die Zeugen bestätigen das mit ihrer Unterschrift samt Zeugenzusatz. Den Inhalt müssen die Zeugen dabei nicht kennen.
Ganz entscheidend ist ausserdem die sogenannte Testierfähigkeit. Nur wer geistig in der Lage ist, eine freie und bewusste Entscheidung zu treffen, kann ein gültiges Testament errichten. Kinder unter 14 Jahren sind dazu nicht berechtigt. Auch bei Krankheit, starkem Alkoholeinfluss oder Zwang kann ein Testament unwirksam sein.
Wichtig zu wissen: Ein Testament ist keine endgültige Entscheidung. Sie können es jederzeit ändern oder widerrufen.
Wenn Sie sicherstellen wollen, dass am Ende wirklich Ihr Wille gilt, lohnt es sich, frühzeitig Klarheit zu schaffen. Rechtliche Beratung hilft, Fehler zu vermeiden – und vor allem Streit unter den Hinterbliebenen. Denn am Ende sollte genau das zählen: Ihr letzter Wille. Wir beraten Sie gerne.
Fabienne Muxel
Rechtsanwältin
Partnerin
Nägele Rechtsanwälte GmbH
Im Ratgeber behandeln Fachexperten und Fachexpertinnen vielfältige Fragen aus den Themenbereichen Privat- und Gesellschaftsrecht, Datenschutz, Cybersecurity, Cybercrime, Blockchain & Künstliche Intelligenz.
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