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Promotion

Die Kommunikative: Ramona Marxer

Liechtenstein tritt der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) bei. Unterzeichnet ist sie schon, die Ratifikation und damit die Umsetzung steht noch aus. Der Verein für Menschenrechte hat Menschen interviewt, die unmittelbar einen Nutzen aus der UNBRK ziehen.
Ramona Marxer ist seit Mai Präsidentin des Gehörlosen Kulturvereins in Liechtenstein. (Bild: pd)

Eine Leidenschaft von Ramona Marxer ist das Reisen. Sie reiste sieben Monate durch Australien und ging zehn Monate auf Weltreise. Dabei ist Ramona die einfache, lockere und hilfsbereite Kommunikation in Australien und den Vereinigten Staaten in guter Erinnerung geblieben. Aus Liechtenstein kennt sie das anders. «Hier sind die Menschen gehemmter. Vielleicht braucht es mehr Sensibilisierung», sagt sie. Ramona ist gehörlos. Sie kommuniziert in Gebärdensprache.

Moderne Kommunikatorin

Seit Mai dieses Jahres ist Ramona Präsidentin des Gehörlosen Kulturvereins in Liechtenstein. Eines ihrer Anliegen ist der bessere Zugang zu Informationen für Gehörlose. Dieses Anliegen ist in Art. 21 der UN-Behindertenrechtskonvention verankert: Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt und ohne zusätzliche Kosten die Freiheit haben, sich Informationen zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Dazu gehört zum Beispiel auch die Verwendung von Gebärdensprachen und die Brailleschrift. Ramona Marxer ist neugierig und vielseitig interessiert. Sie interessiert sich für aktuelle Nachrichten. Wie viele junge Erwachsene beschafft sie sich die Informationen über das Internet und über soziale Medien. Aufgrund ihrer Gehörlosigkeit ist sie ein sehr visueller Mensch. Dabei ist das Handy mit SMS oder Whatsapp ein einfaches Kommunikationsmittel, das sie oft und gerne benutzt.

Barrierefreier Zugang zu Informationen

Schwierig wird es für sie jedoch, wenn die gesprochene Sprache dominant ist. Zum Beispiel, wenn es im Fernsehen keine Untertitel gibt oder sie sich in einer Gruppe von Hörenden befindet, die keine Gebärdensprache verstehen. «In Liechtenstein gibt es zu wenige gehörlosengerechte Informationen oder gar Informationen in Gebärdensprache.» Auch Informationen über Wahlen und Abstimmungen sind für Gehörlose nur schwer zugänglich. Das gilt zum Beispiel auch für Informationen über Covid-19-Massnahmen auf der Webseite der Regierung. Ein positives Erlebnis war für Ramona Marxer der Frauenstreik, bei dem sie über den Gehörlosen Kulturverein mit eingebunden war. Vieles hängt dabei von der Verfügbarkeit einer Dolmetscherin für Deutsch und Gebärdensprache ab. «Die Dolmetscherin hat es erst möglich gemacht, dass wir dabei sein konnten.» Sie wünscht sich daher auch, dass Liechtenstein eigene Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen hätte, am besten gleich zwei. Und dass öffentliche Informationen besser zugänglich sind. Die UN-Behindertenrechtskonvention fördert die aktive Mitgestaltung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Leben. Getreu dessen meint Ramona Marxer abschliessend: «Alle Menschen haben das Recht, inklusiv unterwegs zu sein.» (pd)


Zur UNBRK

Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde unter Mitwirkung von Menschen mit Behinderung erarbeitet und 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) beschlossen. Ihr Ziel ist die Inklusion aller Menschen und die Beseitigung aller gesellschaftlichen Barrieren. Dabei geht sie von einem sehr umfassenden Verständnis von Behinderung aus. Sie konkretisiert die bereits anerkannten Menschenrechte auf die Situation von Menschen mit Behinderungen. Damit macht sie Menschen mit Behinderungen zu Trägerinnen und Trägern von Menschenrechten und sieht sie als Bereicherung der Gesellschaft an.

 
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