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Abo Krypto-Verwahrung bleibt im Portfolio

Regulierung: Bank Frick stellt Weichen für MiCAR

Die Bank hat auf ihre Registrierungen nach dem liechtensteinischen Token- und VT-Dienstleister-Gesetz TVTG verzichtet. 
Corina Vogt-Beck
Wie aus einem aktuellen FMA-Newsletter hervorgeht, hat Bank Frick per 6. Mai 2026 auf ihre Registrierungen nach Liechtensteins Blockchain-Gesetz (Token- und VT-Dienstleister-Gesetz TVTG) verzichtet.

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