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Webseiten von Gemeinden und Ämtern müssen ab April barrierefrei sein

Das Amt für Soziale Dienste wird die Umsetzung prüfen und Beschwerden annehmen. So soll auch Menschen mit einer Behinderung der Zugang zu digitalen Infos gewährleistet werden.
Menschen mit einer Sehbehinderung brauchen zum Beispiel einen stärkeren Farbkontrast oder eine grössere Schrift auf der Webseite.
Am 1. April dieses Jahres treten in Liechtenstein die Gesetzesbestimmungen über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen (Apps) öffentlicher Stellen in Kraft.

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