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Wolff-Gutachten stützt Kaiser-Argumente

Gemäss einem Gutachten des Juristen Peter Wolff hat ein gewählter Volksvertreter auch nach einem Parteiaustritt eine Wählergruppe hinter sich.
«Wählergruppe»
Johannes Kaiser hatte offenbar recht: Nur ein Rücktritt seinerseits konnte den Landtagsbeschluss korrigieren.
Am Begriff «Wählergruppe» scheiden sich derzeit die Geister – auch die juristischen. Es geht um die Zusammensetzung des Richterauswahlgremiums, in dem die FBP-Fraktion derzeit nicht vertreten ist.

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