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Abo Verspätung blieb ein Jahr unbemerkt

StGH rügt IV-Anstalt für willkürliches Verhalten

Der Anwalt hätte merken müssen, dass der Antrag zu spät eingereicht wurde, so die IV-Anstalt. Die Behörde aber auch, meint der StGH.
Sina Thöny
AHV Vaduz
Die AHV-IV-FAK-Anstalten lehnten den Antrag der Klägerin ab. Sie zog bis vor den Staatsgerichtshof.
Ein kleiner Flüchtigkeitsfehler in einer Rechtskanzlei führte zu einem Rechtsstreit, der sich bis zum Staatsgerichtshof (StGH) zog: Als ihr Antrag auf Ausrichtung der Invalidenversicherung von den Liechtensteinischen ...

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