Gleichbehandlung bei Krankheit und Unfall
Sozialversicherungsabkommen mit Grossbritannien unterzeichnetet
Das neue Abkommen, das am 30. Juni in London unterzeichnet wurde, gewährt den Versicherten weitgehende Gleichbehandlung und einen erleichterten Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit. Im anderen Staat zurückgelegte Versicherungszeiten werden angerechnet und die Auszahlung der Leistungen ins Ausland wird sichergestellt.
Überversicherung und Lücken vermeiden
Dadurch haben in Liechtenstein Versicherte auch im Vereinigten Königreich (UK) mit der europäischen Krankenversicherungskarte Anspruch auf unvorhergesehene medizinische Behandlungen bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft.
Das heisst, dass zum Beispiel Touristen, die während ihrer Ferien in Grossbritannien ins Spital müssen, dort so behandelt werden, wie wenn sie vor Ort versichert wären. Zudem werden Überversicherung und Versicherungslücken für Personen vermieden, die in Liechtenstein und dem Vereinigtem Königreich arbeiten.
Brexit machte neues Abkommen notwendig
Bis zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und aus dem EWR waren die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen zwischen Liechtenstein und dem Vereinigtem Königreich über das EWR-Abkommen geregelt.
Um die sozialversicherungsrechtliche Koordinierung wieder gezielt und umfassend zu regeln, haben Island, Liechtenstein und Norwegen dieses neues Abkommen mit dem Vereinigten Königreich abgeschlossen. (ikr)
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