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Bericht und Antrag verabschiedet

Umsetzung der EU-Gleichstellungsrichtlinie

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie des Gleichstellungsgesetzes verabschiedet.
(Bild: Wolfgang Filser)

Den Bericht und Antrag, betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie des Gleichstellungsgesetzes, wurde zuhanden des Landtags verabschiedet. Damit wird die Richtlinie (EU) 2022/2381 umgesetzt, welche eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren von im EWR börsenkotierten Gesellschaften zum Ziel hat.

In Umsetzung der genannten Richtlinie werden mit der gegenständlichen Vorlage verbindliche Vorgaben betreffend die Vertretung des unterrepräsentierten Geschlechts in den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen von im EWR börsenkotierten Aktiengesellschaften festgelegt. Auch die Grundzüge eines klaren und transparenten Auswahlverfahrens für Kandidatinnen und Kandidaten werden definiert. Des Weiteren sind Sanktionen vorgesehen, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden. Werden die Vorgaben erfüllt und die Zielvorgaben dennoch nicht erreicht, sollen keine Sanktionen verhängt werden, sondern hat sich die Gesellschaft schriftlich zu erklären.

Diese neuen Vorschriften gelten nur für im EWR börsenkotierte Aktiengesellschaften. Auf Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finden sie keine Anwendung. In Liechtenstein gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine Gesellschaft, auf welche die neuen Vorschriften  Anwendung finden. (ikr)

 
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