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Abo Rechtliche Unsicherheit

Sonderjagd im Januar: War die Jagd in der Nacht erlaubt?

Ein Urteil der VBK zeigt auf, dass das Amt für Umwelt bei einem Nachtabschuss im Sommer eine vorgängige Verfügung hätte erlassen müssen. Gilt das auch für die Sonderjagd?
Manuela Schädler
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Bei einer Sonderjagd im Januar hat die staatliche Wildhut Hirschkühe in der Nacht geschossen. Dies wird vor allem von Jägerkreisen kritisiert.
Laut Jagdgesetz ist es verboten, Hirsche in der Nacht mit Nachtsichtgeräten zu schiessen. In Ausnahmefällen kann jedoch das Amt für Umwelt (AU) eine Bewilligung erlassen.

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