Fachliche Eignung im Gastgewerbe
Schweizer und EWR-Ausbildungsnachweise werden gleichgestellt
An ihrer Sitzung am Dienstag genehmigte die Regierung eine Abänderung der Verordnung über die fachliche Eignung im Gastgewerbe. «Mit der Abänderung werden die schweizerischen Ausbildungsnachweise jenen der EWR-Mitgliedstaaten gleichgestellt», heisst es in der Medienmitteilung.
Zusätzlich werde die Grundlage geschaffen, dass Personen, die bereits einen erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung in einem der beiden Prüfungsfächer (Rechtskunde oder im Lebensmittelbereich) nachweisen können, von der Prüfung im entsprechenden Fach befreit werden können. Zudem werde die Bestimmung über die Wiederholung der Prüfung angepasst.
Die Änderungen gelten ab dem 1. September. (ikr)
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