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Regierung nimmt Stellung zur Reform des Insolvenzrechts

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 1. September die Stellungnahme zur Beantwortung der anlässlich der ersten Lesung der Reform des Insolvenzrechts aufgeworfenen Fragen verabschiedet.
Regierungsgebäude Vaduz
Der vom Staat finanzierte Beitrag bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert.
In der Stellungnahme werden jene Fragen beantwortet, welche im Landtag anlässlich der ersten Lesung der Vorlage am 5. Juni 2020 gestellt wurden.

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