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Abo Nur öffentliche Werbung sei strafbar

Regierung: Fachpersonal darf über einen Schwangerschaftsabbruch beraten

Ein «generelles Informations- und Beratungsverbot» zu Schwangerschaftsabbrüchen gebe es in Liechtenstein nicht, so die Regierung.
Sina Thöny
Beautiful pregnant woman at home.
Es handle sich nicht um ein «Informationsverbot», sondern vielmehr um ein Werbeverbot, welches das öffentliche Anpreisen von Mitteln oder Dienstleistungen zum Schwangerschaftsabbruch verhindere, sagt die Regierung.
Die Initiative zur Fristenlösung will neben der Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs bis zum dritten Monat sowie der Finanzierung des Abbruchs durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung auch das ...

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