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Klare Regeln für den ärztlichen Notfalldienst

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Dezember eine Abänderung der Ärzteverordnung beschlossen. Die von der Ärzteschaft im Rahmen des Notfalldienstes zu leistenden Pflichten werden verbindlich festgelegt.
Regierung, Staat, Fahne, Liechtenstein, Regierungsgebäude
Die Regierung beschloss eine Abänderung der Ärzteverordnung.
Das Ärztegesetz verpflichtet alle Ärzte mit einer Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Bedarfsplanung) zur Leistung des Notfalldienstes. Der Notfalldienst wird von der Ärztekammer organisiert.

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