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Weniger lang staatenlos

Einbürgerung im ordentlichen Verfahren wird beschleunigt

Regierung optimiert das ordentliche Einbürgerungsverfahren. um die Dauer der Staatenlosigkeit der Antragssteller zu verkürzen. Die erforderlichen Schritte im Verfahren bleiben unangetastet.
Reisepass Liechtenstein
Antragsteller im ordentlichen Einbürgerungsverfahren erhalten künftig schneller den blauen Pass, nachdem sie aus dem bisherigen Staatsverband ausgetreten sind. (Bild: Daniel Schwendener)

Mehrere Monate ohne Pass oder Identitätskarte ist für viele nicht vorstellbar. Für jene, welche sich in Liechtenstein mittels ordentlichen Verfahren (Abstimmung) einbürgern lassen, war dies bisher jedoch der Fall. Dies erschwerte Reisen ins Ausland, doch nun wird die Situation verbessert. Wie die Regierung in einer Mitteilung schreibt, wird sich die Phase der Staatenlosigkeit durch die vorgenommenen Optimierungen neu in der Regel auf wenige Tage verkürzen.  Es brauche dafür keine gesetzlichen Anpassungen. 

Konkret wird der Zeitpunkt geändert, an dem Antragsteller den Nachweis ihrer Entlassung aus dem bisherigen Staatsverband erbringen müssen. Dieser Nachweis ist neu erst vor der Vorlage des Antrags beim Landesfürsten zu erbringen und nicht bereits zum Zeitpunkt der Antragsstellung bei der Regierung. 

Im Weiteren stellt das Zivilstandsamt (ZSA) in Zukunft bereits nach der Verleihung des Landesbürgerrechts durch den Landesfürsten eine Bestätigung aus, welche zur Ausstellung der Reisedokumente beim Ausländer- und Passamt (APA) berechtigt.

Die neuen Landesbürgerinnen und Landesbürger sind weiterhin verpflichtet, den Landesbürgereid abzugeben. (red)

 

 
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