Stellungnahme der Regierung
Neue Medienförderung wird trotz Radio-Entscheids weiterverfolgt
Nach der Abstimmung am 27. Oktober steht fest, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk wegfallen wird. Bisher war unklar, was das für die geplanten Abänderungen des Medienförderungsgesetzes, das für private Medien gilt, bedeutet. In ihrer Stellungnahme, welche die Regierung heute verabschiedet hat, wird nun deutlich, dass dieses Vorhaben unabhängig des jüngsten Entscheids weiterverfolgt wird.
Eine allfällige Neukonzeption des Medienförderungssystems bedürfe einer eingehenden Prüfung unter Einbezug verschiedener Anspruchsgruppen, wie die Regierung in der Mitteilung weiter ausführt. Darin kommt sie zum Schluss: «Damit die finanzielle Planungssicherheit für die bestehenden Medienunternehmen für das Jahr 2025 sichergestellt ist, sollen zunächst die bereits geplanten Verbesserungen vom Landtag verabschiedet werden.»

Der Landtag wird die Stellungnahme der Regierung zu den in der Juni-Session aufgebrachten Fragen voraussichtlich noch im Dezember in zweiter und damit abschliessender Lesung behandeln. Mit der Vorlage werde die Medienförderung schätzungsweise um rund 70 Prozent gegenüber der bestehenden Variante erhöht. (red)
Abänderung Medienförderung: Das schlägt die Regierung vor
- Konkret soll der Sockelbeitrag (die minimale Förderbeitrag) von 20'000 auf 100'000 Franken erhöht werden. Zusätzlich werden maximal 30 Prozent der Lohnkosten gefördert.
- Die Entwicklung neuer digitaler Medienangebote soll speziell gefördert werden (Förderung 50 Prozent bzw. maximal 100'000 Franken pro Jahr und Unternehmen)
- Eine Anschubfinanzierung für neue Marktteilnehmer (À-fonds-perdu-Beitrag bis maximal 250'000 Franken)
- Aus- und Weiterbildungskosten der Journalisten sollen in Zukunft zu 75% (anstatt bisher 40%) staatlich finanziert werden.
- Der Fördersatz für die Verbreitungskosten (z. B. Zustellung der Zeitung) soll
von 25% auf 30% erhöht werden. - Neu sollen nur Medienunternehmen von einer Medienförderung profitieren, welche über ein Redaktionsstatut verfügen und sich zur Einhaltung eines anerkannten Journalistenkodex verpflichten. Ausserdem werden mindestens zwei hauptberufliche Medienarbeiter (jeweils mindestens 50-Prozent-Pensum) benötigt.
- Die Aufgaben der Medienkommission sollen ausgeweitet werden. Sie soll eine stärkere Rolle bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die grundlegende gesellschaftliche Funktion der Medien einnehmen und regelmässig über die Entwicklung der Medienlandschaft sowie der journalistischen Qualität berichten.
- Die Medienkommission soll neu nicht mehr durch den Landtag, sondern die Regierung bestellt werden. Indem die Regierung die Aufsicht übernimmt, soll die politische Unabhängigkeit und Expertise der Mitglieder gewährleistet werden.
- Neu sollen bei Beanstandungen hinsichtich der journalistischen Sorgfalt oder Einhaltung des Journalistenkodex neben der Anrufung eines anerkannten Presserates auch der Zugang zu einer inländischen Ombudsstelle ermöglicht werden.
- Neu soll eine Bestimmung eingeführt werden, wonach die Summe der direkten und indirekten Medienförderung die Gesamterträge eines Medienunternehmens nicht übersteigen darf.
Medienförderung soll um 70 Prozent erhöht werden
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