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Abo Standortfrage nicht geklärt

Langlaufzentrum Steg: Amt für Umwelt muss neu entscheiden

Nach einer Beschwerde der LGU bestätigt der Verwaltungsgerichtshof die Stossrichtung der Vorinstanz und stellt klar: Das Ja zur Finanzierung kann Abklärungen bezüglich Standort nicht ersetzen.
David Sele
Umkleide, Duschen, Kraftraum sowie eine Garage für das Pistenfahrzeug und Lagerplatz für die Beschneiungsanlage sollen im Loipenhaus untergebracht werden. Doch wo es genau stehen wird, ist noch offen.
Die Realisierung des Langlaufzentrums Steg, für das der Landtag Ende 2023 einen Verpflichtungskredit von 3,5 Millionen Franken genehmigt hatte, zieht sich wie erwartet noch weiter hin.

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