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Abo Amt für Umwelt muss neu über den Fall entscheiden

Langlaufzentrum: Anwohner laut VGH beschwerdeberechtigt

In der Neubeurteilung muss das Amt für Umwelt nun auch die Interessen der Anwohner berücksichtigen.
David Sele
Visualisierung des Langlaufzentrums
Im Rechtsstreit um die geplante Langlaufinfrastruktur in Steg hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Rechte der Anwohner gestärkt.

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