Verordnung genehmigt
Kostenziel für obligatorische Krankenpflegeversicherung beträgt zwei Prozent
Das Kostenziel wird jeweils Ende November für das Folgejahr festgelegt. Für das Jahr 2025 liegt es für die Gesamtheit der Leistungserbringer bei Plus zwei Prozent. Es wurden keine davon abweichenden sektoralen Kostenziele festgelegt, wie die Regierung in ihrer Mitteilung festhält. (ikr)
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