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Verordnung genehmigt

Kostenziel für obligatorische Krankenpflegeversicherung beträgt zwei Prozent

Die Regierung hat gestern die Verordnung über das Kostenziel in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Jahr 2025 genehmigt.
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Das Kostenziel wird jeweils Ende November für das Folgejahr festgelegt. (Bild: Symbolbild: CHRISTIAN BEUTLER)

Das Kostenziel wird jeweils Ende November für das Folgejahr festgelegt. Für das Jahr 2025 liegt es für die Gesamtheit der Leistungserbringer bei Plus zwei Prozent. Es wurden keine davon abweichenden sektoralen Kostenziele festgelegt, wie die Regierung in ihrer Mitteilung festhält. (ikr)

 
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