FBP und VU reichen Motion für bezahlte Trauerzeit ein
Laut Medienmitteilung ist das Ziel der Motion, betroffenen Eltern in einer der schwersten Situationen ihres Lebens verlässliche Rahmenbedingungen zu geben, um Abschied zu nehmen, zu trauern und als Familie zusammenzustehen. Der Verlust eines Kindes bedeutet für Mütter und Väter eine existenzielle Ausnahmesituation. Bislang fehlt im liechtensteinischen Arbeitsrecht jedoch eine spezifische und ausreichende gesetzliche Freistellungsregelung für den schmerzhaften Fall des Verlusts eines minderjährigen Kindes. Der Vorstoss soll sicherstellen, dass betroffene Eltern in dieser Ausnahmesituation nicht unter zusätzlichen finanziellen oder existenziellen Druck geraten.
«Wenn Eltern ihr Kind verlieren, bleibt die Welt für einen Moment stehen. In dieser Situation braucht es Zeit, Raum und Verständnis. Mit dieser Motion setzen wir ein klares Zeichen, dass betroffene Familien in ihrer schwersten Stunde nicht allein gelassen werden», wird Landtagsvizepräsidentin Franziska Hoop (FBP) in der Mitteilung zitiert. Landtagspräsident Manfred Kaufmann (VU) betont die gemeinsame Verantwortung: «Wer ein Kind verliert, braucht Zeit, Halt und Unterstützung. Mit einem gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Trauerzeit wollen wir sicherstellen, dass betroffene Eltern in dieser schweren Situation auf eine verlässliche Unterstützung zählen können.»
Mit dem Einreichen der Motion soll die Regierung beauftragt werden, dem Landtag eine entsprechende Gesetzesvorlage zur Anpassung der arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen zu unterbreiten, welche klare und würdevolle Freistellungs- und Entschädigungsansprüche festlegt. «Diese Motion kann den Schmerz nicht nehmen. Aber sie kann Raum schaffen für das, was am wichtigsten ist: Abschied zu nehmen, als Familie zusammenzustehen und trauern zu dürfen. Mehr Menschlichkeit zeigt sich besonders darin, wie wir Menschen in ihren schwersten Stunden begegnen», so Landtagsvizepräsidentin Franziska Hoop abschliessend. (red)
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Manfred Kaufmann
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