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Merkblatt und Muster-Lohnabrechnung sollen Abhilfe schaffen

Das Ministerium für Gesellschaft und Kultur aktualisieren Merkblatt zur Lohnabrechnung von Erwerbstätigkeiten mit geringen Arbeitspensen.
In Liechtenstein sind grund-sätzlich sämtliche Arbeitgeber verpflichtet, die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge wie AHV-IV-FAK, ALV, Pensionskasse usw. sowie die Lohnsteuerabzüge abzurechnen und abzuführen.

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