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Meinungsfreiheit hat klare Grenzen

Im Januar wurde ein Liechtensteiner wegen zweier provokativer Facebook-Posts schuldig gesprochen. Er sprach von Satire, die Staatsanwaltschaft von Diskriminierung. Der Rentner legte Berufung ein. Nun hat das Obergericht entschieden: Der Schuldspruch bleibt.
Bianca Cortese
Bereits im Januar musste sich der Mann vor dem Landgericht Vaduz verantworten. Damals ging es um die Frage, wie weit Meinungsfreiheit im Internet gehen darf – und wo sie in strafbare Diskriminierung übergeht.

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