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Leistungsaufschub: Regierung sieht weiterhin keinen Handlungsbedarf

Der Verein für Menschenrechte empfiehlt im Monitoringbericht die Definition der Notfallbehandlung via Krankenversicherungsverordnung.
Desirée Vogt
Wenn Personen ihre Krankenkassenprämien nicht begleichen, können die Krankenkassen ihre Leistungen einstellen und einen Leistungsaufschub verhängen.
Ursprünglich waren die Massnahmen bei Zahlungsverzug nur in der Krankenversicherungsverordnung geregelt. Doch der Staatsgerichtshof hob diese mit Urteil vom 25. März 2019 als gesetzwidrig auf.

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