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Liechtenstein bereitet Massnahmen vor

Vogelgrippefall in Schweizer Geflügelbetrieb

Im Zürcher Unterland wurde am 23. November 2021 bei einer Hobbyhaltung mit Geflügel ein Fall von Aviärer Influenza festgestellt. Das Veterinäramt des Kantons Zürich hat die notwendigen Sofortmassnahmen veranlasst. Das Referenzlabor bestätigt, dass es sich um eine hochansteckende Variante handelt. Bund, Kantone und Liechtenstein bereiten die nötigen Massnahmen vor, um eine Weiterverbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.
Während die Vogelgrippe für Hausgeflügel eine Gefahr darstellt, gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass die Vogelgrippe vom Subtyp H5N8 auf Menschen übertragen wird. (Symbolbild)
Während die Vogelgrippe für Hausgeflügel eine Gefahr darstellt, gibt es keine Hinweise darauf, dass die Vogelgrippe auf Menschen übertragen wird. (Symbolbild) (Bild: KEYSTONE/LAURENT GILLIERON)

Schon jetzt ruft das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV alle Geflügelhalter auf, vorbeugenden Massnahmen zu treffen. Das Virus ist nach heutigen Erkenntnissen nicht auf den Menschen übertragbar.

Anfang dieser Woche bestätigten die Behörden von Baden-Württemberg in der Nähe der Schweizer Grenze eine hochansteckende Variante der Vogelgrippe bei Schwänen. Der Fall im Zürcher Unterland im Gebiet des Rheins ist nun der erste in der Schweiz in einer Hobbyhaltung mit Hühnern und Wasservögeln. Die weiteren Massnahmen werden in den nächsten Tagen kommuniziert.

Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel vermeiden

Seit Ende Oktober haben die Fälle von Vogelgrippe (Aviäre Influenza) bei wildlebenden Wasservögeln in Europa stark zugenommen. Auch sind in mehreren Ländern erste Fälle in Geflügelbetrieben aufgetreten. Derzeit treffen wildlebende Wasservögel auch an unseren Seen zur Überwinterung ein. Das grösste Übertragungsrisiko ist der direkte Kontakt zu Wasservögeln.

Daher sind vorbeugende Massnahmen jetzt im ganzen Land wichtig. Jeder Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln ist zu verhindern. Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen ruft daher die Geflügelhalter auf, Folgendes zu beachten:

  • Fütterung und Tränkung in einem für Wildvögel nicht zugänglichen Geflügelstall.
  • Strikte Einhaltung der Biosicherheitsmassnahmen vor dem Betreten der Stallungen (Schuhwechsel, Überkleid für die Stallung, Händedesinfektion).
  • Die Freilandhaltung und der Weideauslauf sind weiterhin möglich. Vorbereitungen sind jedoch zu treffen, um gegebenenfalls die Tiere in einem geschützten Aussenklimabereich zu halten.Gitter sind auf Löcher zu überprüfen.

Gemäss verfügbaren Informationen sind die Virenstämme der aktuell zirkulierenden Vogelgrippe nicht auf den Menschen übertragbar. Trotzdem ist es angezeigt, entdeckte Vogelkadaver nicht zu berühren und sich an das Amt für Umwelt oder an das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen zu wenden. Für die Eindämmung der Vogelgrippe ist es wichtig, dass das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen alle Geflügelbetriebe kennt. Seit dem 1. Januar 2010 ist deshalb die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen. (ikr)

 

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