­
­
­
­
Rauchen ab Volljährigkeit

Tabakerzeugnisse sollen in Liechtenstein künftig erst ab 18 Jahren erlaubt sein

Die Regierung hat den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Kinder- und Jugendgesetzes (KJG) verabschiedet.
Das Schutzalter wird dabei von 16 auf 18 Jahre erhöht. Zudem werden Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit Tabakerzeugnissen aktualisiert.In Liechtenstein sind die Ab- und Weitergabe von Tabakerzeugnissen an ...

Jetzt kostenlos weiterlesen!

  • Einmalig gratis registrieren
  • Zugriff auf alle kostenlosen Inhalte auf vaterland.li
  • Von regionalen Recherchen, Kommentaren und Analysen profitieren

Anmelden oder registrieren

oder

­
­