Mindestbesteuerung von grossen Unternehmensgruppen
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Oktober 2025, den Bericht und Antrag an den Landtag zur multilateralen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (GIR MCAA) genehmigt.
Liechtenstein hat ab 1. Januar 2024 die globale Mindestbesteuerung von grossen Unternehmensgruppen nach dem OECD/G20-Standard eingeführt. Der OECD/G20-Standard beinhaltet auch einen automatischen Austausch von GloBE-Informationen zwischen jenen Staaten und Hoheitsgebieten, in denen die Unternehmensgruppe tätig ist. Die abkommensrechtlichen Grundlagen für diesen Informationsaustausch bilden die multilaterale Amtshilfekonvention (MAK), die in Liechtenstein seit dem 1. Januar 2017 anwendbar ist, und die multilaterale Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (GIR MCAA).
Das GIR MCAA stellt eine administrative Erleichterung für liechtensteinische Unternehmensgruppen dar, die den GIR in der Folge ausschliesslich in Liechtenstein und nicht zusätzlich in anderen Staaten einreichen müssen. Ein erster Austausch von GloBE-Informationen unter dem GIR MCAA soll 2026 in Bezug auf das Berichtswirtschaftsjahr 2024 stattfinden.
Das GIR MCAA soll nun dem Landtag zur Genehmigung vorgelegt werden. Parallel dazu wird mit der Revision des GloBE-Gesetzes (siehe BuA Nr. 40/2025) die gesetzliche Grundlage geschaffen, um das GIR MCAA innerstaatlich umzusetzen. Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden. (ikr)
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