Kein Anfangsverdacht: Staatsanwaltschaft leitet kein Strafverfahren gegen Umweltministerin ein
Aufgrund der Berichterstattung im «Vaterland» vom 30. September 2026 und 1. Oktober 2026 sowie der kleinen Anfrage des Landtagsabgeordneten Thomas Rehak vom 30. September 2026 im Zusammenhang mit der Schlussverhandlung vor dem Fürstlichen Land- als Kriminalgericht vom 29. September 2026 im Strafverfahren gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Amtes für Umwelt wegen des Verdachtes des Missbrauchs der Amtsgewalt sah sich die Staatsanwaltschaft veranlasst, von Amts wegen einen allenfalls vorliegenden Anfangsverdacht zu prüfen,
Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft wurde einerseits ein Anfangsverdacht gegen Umweltministerin Sabine Monauni sowie die ehemalige Leiterin des Amtes für Umwelt wegen allfälliger Beteiligung am Amtsmissbrauch des noch nicht rechtskräftig verurteilten ehemaligen Mitarbeiters des Amtes für Umwelt geprüft, und andererseits gegen die in der Schlussverhandlung als Zeuginnen einvernommen ehemalige Leiterin des Amtes für Umwelt und eine ehemalige Mitarbeiterin des Amtes für Umwelt wegen des Verdachtes der falschen Zeugenaussage.
Diese Prüfung durch die Staatsanwaltschaft hat ergeben, dass ein Anfangsverdacht weder in die eine noch in die andere Richtung besteht, weshalb gegen die Genannten kein Strafverfahren eingeleitet wurde. Aufgrund der Ergebnisse der Schlussverhandlung besteht unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Verfahrensergebnisse gegen die Umweltministerin Sabine Monauni und die ehemalige Leiterin des Amtes für Umwelt kein Anfangsverdacht hinsichtlich einer Beteiligung am Amtsmissbrauch des noch nicht rechtskräftig verurteilten ehemaligen Mitarbeiters des Amtes für Umwelt, für welchen nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt. Ebenso wenig besteht ein Anfangsverdacht dahingehend, dass die in der Schlussverhandlung einvernommenen Zeuginnen falsch ausgesagt haben.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft stellt es sich vielmehr so dar, dass die Aussagen der beiden Zeuginnen im Bericht des «Vaterlands» vom 30. September 2026 missverständlich zusammengefasst und in einem unrichtigen Kontext wiedergegeben wurden. Entgegen der Schlagzeile im Bericht des «Vaterlands» vom 1. Oktotber 2026 «Umweltministerin widerspricht Zeugenaussage vor Gericht» habe die zuständige Ministerin in ihrer Gegendarstellung nicht der Aussage der ehemaligen Mitarbeiterin des Amtes für Umwelt als Zeugin, sondern der ihres Erachtens falschen Berichterstattung im «Vaterland» widersprochen, meint die Staatsanwaltschaft.
Die Anweisung beziehungsweise das Ersuchen der Umweltministerin an die Leiterin des Amtes für Umwelt zur fristgerechten Auszahlung von Beiträgen an die Landwirte habe sich nämlich nicht auf die anklagegegenständlichen rechtsgrundlosen Beiträge für die Älpung von Schafen in der Schweiz bezogen, weil nach den Verfahrensergebnissen im Tatzeitraum weder die Ministerin noch die Amtsleiterin Kenntnis davon hatten. Vielmehr sei es dabei um Beiträge gegangen, auf welche die Landwirte einen gesetzlichen Anspruch hatten, deren Höhe aber aufgrund von IT-Problemen bis Jahresende nicht exakt berechnet werden konnte. Für diese Beiträge habe es nämlich die Möglichkeit einer Korrektur im Rahmen der Endabrechnung im Februar des darauffolgenden Jahres gegeben. (red)
Anmerkung der Redaktion: Das «Vaterland» prüft im Moment den Vorwurf der falschen Berichterstattung.
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Thomas Rehak
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