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10 Prozent unter Vorjahrsbudget

Verkehrsinfrastrukturbericht 2026 verabschiedet

Basierend auf den Zielsetzungen, dem Mobilitätskonzept 2030 sowie dem aktuellen Strassenzustand sind für Projekte insgesamt 19.75 Millionen Franken für das Bau- und Unterhaltprogramm budgetiert.
Regierung und Kathedrale
Seit der Erschaffung des Erzbistums Vaduz gerät die römisch-katholische Kirche immer wieder in Verruf. Es wurden gar Stimmen laut, Kirche und Staat mögen sich endlich trennen. (Bild: Daniel Schwendener)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Oktober 2025, den Bericht und Antrag betreffend den Bau und die Sanierung der Verkehrsinfrastruktur in Liechtenstein für das Jahr 2026 (Verkehrsinfrastrukturbericht 2026) zuhanden des Landtags verabschiedet.

Für das Bau- und Unterhaltsprogramm des Jahres 2026 sind - basierend auf den langfristigen Zielsetzungen, dem Mobilitätskonzept 2030 sowie dem aktuellen Strassenzustand - für Projekte insgesamt 19.75 Millionen Franken budgetiert. Dieser Betrag umfasst:

- 16 Infrastrukturprojekte

- 10 Unterhaltsprojekte im Bereich Strassen

- 7 Projekte im Bereich Kunstbauten (Brücken und Stützbauten)

Für die 16 Infrastrukturprojekte im Bereich Strassenverbesserungen und -neubauten werden 13.5 Millionen Franken budgetiert. Damit liegen die budgetierten Investitionen circa zehn Prozent unter dem Vorjahresbudget. Bei den zehn Unterhaltsprojekten handelt es sich jeweils um die Erneuerung bestehender Strassenstücke ohne Um- beziehungsweise Ausbauten. Für den Bereich Strassenunterhalt sind im Jahr 2026 somit Aufwendungen in Höhe von 4.35 Millionen Franken vorgesehen, was im Rahmen des Vorjahres liegt.

Der Unterhalt der Kunstbauten wird mit 1.9 Millionen Franken veranschlagt und liegt damit deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt. Dies liegt an der notwendig gewordenen Verschiebung der Sanierung der Rheinbrücke Vaduz-Sevelen um ein Jahr. In dieser kurzen Zeitspanne können keine anderen baureifen Instandsetzungsprojekte in dieser Grössenordnung eingeplant werden.

Ausserdem sind bauliche Massnahmen zur Verbesserung der Haltestelleninfrastruktur des öffentlichen Verkehrs, sowie der barrierefreie Ausbau der Verkehrsanlagen des Landes vorgesehen. Im Bereich der Radverkehrsinfrastruktur sind Massnahmen zur Verbesserung der Radwege entlang der Landstrassen vorgesehen. (ikr)

 
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