Ab Januar 2026
Auch Liechtensteiner Gemeinden führen elektronische Signatur ein
Spätestens ab dem 1. Januar 2026 haben alle elf Gemeinden die elektronische Amtssignatur eingeführt. Dabei handelt es sich um einen digitalen Stempel, mit dem jede Gemeinde beweisen kann, dass ein ausgestelltes Dokument echt ist und wirklich von der Verwaltung des Ortes kommt. Jene Neuerung ersetzt die klassische Unterschrift und den analogen Stempel. Trotzdem gibt es auf dem Dokument einen Hinweis, dass es amtssigniert ist. Die Information selbst ist aber unsichtbar im Dokument eingebettet.
Sicherheitsaspekte im Fokus
Für die Anwendung der elektronischen Amtssignatur braucht es spezielle technische Mittel. Jede Gemeinde besitzt ein offizielles Zertifikat – vergleichbar mit einem digitalen Ausweis. Nur wer diesen Ausweis besitzt, darf entsprechende Signaturen erstellen. Ist die elektronische Signatur vorhanden, so ist das Dokument geprüft, beglaubigt und rechtsverbindlich.
Mit diesen Digitalisierungsbemühungen werden die gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt: «Mittlerweile liegt eine umfassende rechtliche Basis vor, die Behörden dazu verpflichtet, ihre offiziellen Dokumente elektronisch zu erfassen und, je nach Inhalt, entsprechend zu signieren. Zu erwähnen ist insbesondere das E-Government-Gesetz», heisst es in der Medienmitteilung der Liechtensteiner Vorsteherkonferenz. Aber auch die Entwicklung einer modernen, bürgernahen Verwaltung sei ein Grund für die Neuerung. (red)
Liechtensteins Gemeinden führen elektronische Amtssignatur ein
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