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Abänderung des Steuergesetzes

Anhebung um 11 400 Franken

Grund für diese Anpassung ist die am 1. Januar 2025 in Kraft getretene Abänderung des Steuergesetzes, mit welcher zum Ausgleich der kalten Progression Tarifstufen, Abzüge und Limiten angepasst wurden.
Regierungsgebäude
Liechtenstein erlässt Sanktionen gegen Russland.

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Oktober 2025, den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Steuergesetzes (SteG) verabschiedet.

Mit dieser Gesetzesänderung soll die Limite (Art. 23 Abs. 2 Bst. c SteG), bis zu welcher beschränkt Steuerpflichtige einen Antrag auf ordentliche Veranlagung stellen können, von 200 000 Franken auf 211'400 Franken angehoben werden. Grund für diese Anpassung ist die am 1. Januar 2025 in Kraft getretene Abänderung des Steuergesetzes, mit welcher zum Ausgleich der kalten Progression Tarifstufen, Abzüge und Limiten angepasst wurden. Aufgrund eines redaktionellen Versehens wurde die Erwerbslimite in Art. 23 Abs. 2 Bst. c SteG nicht angehoben. Diese Anpassung soll nun nachgeholt werden.

Die Vorlage wird vom Landtag voraussichtlich im November 2025 behandelt. Die Regierung beantragt eine abschliessende Lesung in einer Sitzung.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden. (ikr)

 
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