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Stocker-Anwalt: «Es gibt kein Verbrechen ohne Gesetz»

Der Verteidiger von Beat Stocker lässt kein gutes Haar am erstinstanzlichen Urteil. Das Zürcher Bezirksgericht habe sich zum Gesetzgeber emporgeschwungen und ein «Fehlurteil» gefällt.
Daniel Zulauf, Florence Vuichard
Der Beschuldigte Beat Stocker beim erstinstanzlichen Prozess - aktuelle Fotos gibt es von ihm keine, da er beim aktuellen Prozess aus gesundheitlichen Gründen nicht durch den Vordereingang treten muss.
Erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Der Grundsatz, den fast alle Eltern für die Erziehung ihrer Kinder als völlig unbrauchbar erachten, steht im Strafgesetzbuch an erster Stelle: «Nullum crimen sine ...

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