Reform der Einlagensicherung auf gutem Weg

Für Schweizer Bankkunden sind seit der Finanzkrise 2008 für den Fall eines Bankenkonkurses Einlagen von maximal 100'000 Fr. garantiert. Der Einlagesicherungs-Verein Esisuisse begrüsst nun die anstehende Gesetzesreform. "Wir denken, dass man eine gute Lösung gefunden hat", sagte der abtretende Esisuisse-Präsident Barend Fruithof am Freitag an einer Medienorientierung im Vorfeld der jährlichen Delegiertenversammlung.
Obergrenze von 1,6% der Einlagen
Akzeptiert hat die Esisuisse auch die Obergrenze von 1,6% der gesicherten Einlagen, was aktuell einem Betrag rund 7,1 Milliarden Franken entspricht. Tatsächlich hätte man lieber einen tieferen Satz gehabt, räumte Fruithof auf Nachfrage ein. Wichtiger sei aber, dass der Bundesrat von einem Fixbetrag abgesehen habe.
Die Banken müssen laut der Gesetzesreform künftig 50% ihrer Beitragsverpflichtungen mit Wertschriften bei der SIX hinterlegen. Im Unterschied etwa zu den entsprechenden EU-Plänen handelt es sich aber nicht um einen "ex ante Fonds". Die Wertpapiere sollen vielmehr in der Bilanz der jeweiligen Bank verbleiben.
Eingelenkt hat die Esisuisse auch bei der zunächst kritisierten Auszahlungsfrist für die gesicherten Einlagen an die Bankkunden innerhalb von sieben Tagen, die offenbar zahlreiche technische Knackpunkte geboten hat: Auf die erarbeiteten Lösungen sei man auch "etwas stolz", sagte der Präsident.
Schwankende Kosten
Die auf 85 bis 95 Millionen Franken veranschlagten Implementierungskosten für die angeschlossenen Banken könnten aufgrund unterschiedlicher Geschäftsmodelle und IT-Strategien um bis zu 20 Prozent nach oben oder unten schwanken, sagte der bisherige Vizepräsident Oliver Banz.
Auch die jährlichen Unterhaltskosten dürften zwischen den Banken aufgrund der Grösse des Kundenstamms stark abweichen. Die Finanzierungskosten für die Wertschriftenhinterlegung seien "im aktuellen Zinsniveau minimal", unter Normalbedingungen dürften sie rund 18 Millionen betragen.
Die Gesetzesreform des Einlagensicherungssystems soll laut Zeitplan im September in die Vernehmlassung gehen. Die Beratung im Parlament könnte in der zweiten Jahreshälfte beginnen und im Sommer 2020 abgeschlossen werden. (sda/awp)
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