Nationalrat für bäuerliches Steuerprivileg
Gschwind führt die natürlichen und klimatischen Bedingungen ins Feld. Die Arbeit mit der Natur habe Auswirkungen auf das bäuerliche Einkommen. Üppige Erträge könnten ihre Schattenseiten haben, wenn die Preise in den nächsten Jahren wegen der vollen Lager sinken. Mit der Motion will Gschwind eine bessere Steuerung landwirtschaftlicher Einkommen erreichen.
Der Bundesrat lehnte das Ansinnen ab. Die Landwirtschaft würde gegenüber anderen Branchen privilegiert, argumentierte Finanzminister Ueli Maurer. Auch im Tourismus oder bei Bergbahnen schwanke aus den gleichen Gründen das jährliche Einkommen. Die Landwirte hätten heute die Möglichkeit, Rückstellungen zu tätigen. Eine Ausnahme im Steuerrecht würde ein Präjudiz schaffen.
Die Argumentation des Bundesrates fand im Rat kein Gehör. Mit 97 zu 86 Stimmen bei sieben Enthaltungen hiess der Nationalrat die Motion gut. Nun muss der Ständerat entscheiden.
Privilegierte Besteuerung von Land bleibt
Nicht antasten will der Nationalrat das Privileg beim Verkauf von landwirtschaftlichen Grundstücken. Er hat eine Motion von Kathrin Bertschy (GLP/BE) mit 120 zu 68 Stimmen verworfen. Damit ist das Thema vom Tisch.
Bertschy wollte die Wertzuwachsgewinne aller Geschäftsgrundstücke steuerlich gleich behandeln. Heute würden Landwirte privilegiert, weil die Gewinne bei der direkten Bundessteuer steuerfrei seien, kritisierte Bertschy. Das Privileg gehöre auch deshalb abgeschafft, weil das anvisierte Ziel - stabile Preise - mit dem bäuerlichen Bodenrecht erreicht worden sei.
Finanzminister Ueli Maurer betonte, landwirtschaftliche Grundstücke unterschieden sich von anderen Grundstücken in verschiedener Hinsicht. Es sei daher gerechtfertigt, dass sie steuerlich anders behandelt würden. Die Annahme der Motion führe nicht zu Mehreinnahmen. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.