"Läufelfingerli" kann weiterfahren

Die vorläufige Rettung des S-Bahn-Betriebs auf der alten Hauensteinstrecke erfolgte in einer Referendumsabstimmung: Mit 65 Prozent Nein-Stimmen wurden zwei Finanzbeschlüsse des 8. Generellen Leistungsauftrags im öffentlichen Verkehr (GLA) abgelehnt. 18'553 Ja standen 34'324 Nein gegenüber, dies bei einer Stimmbeteiligung von 28,83 Prozent.
Mit der Ablehnung der beiden vom Landrat beschlossenen Finanzbeschlüsse im Umfang von je rund 40 Millionen Franken hat das Stimmvolk Teilen des GLA und der darin enthaltenen Umstellung der S9 auf Busbetrieb die finanzielle Grundlage entzogen. Über die Bahnlinie selbst konnte nicht abgestimmt werden.
Mit der Erschliessung des Homburgertals durch Busse statt durch die Bahn wollte die Baselbieter Regierung pro Jahr 840'000 Franken einsparen. Zwar wurde den betroffenen Gemeinden ein besseres ÖV-Angebot versprochen, doch hätte sich die Fahrzeit von Sissach nach Olten auf 44 Minuten verdoppelt.
Seit Jahren ein Politikum
Für das "Läufelfingerli", das durch den 1858 eröffneten alten Hauensteintunnel fährt, hatte sich ein überparteiliches Komitee stark gemacht. Die Zukunft der Bahnlinie mit ihrem ungenügenden Kostendeckungsgrad von 20 Prozent ist im Baselbiet seit Jahren ein Politikum. Nun sprach sich die Bevölkerung in 82 von 86 Gemeinden für das "Läufelfingerli" aus.
Schon vor elf Jahren scheiterte die Regierung im Kantonsparlament mit dem Antrag, das "Läufelfingerli" durch Busse zu ersetzen. Widerstand gab es damals wie heute aus den betroffenen Gemeinden sowie in allen politischen Lagern. Nun muss der GLA für die Jahre 2020 und 2021 neu aufgegleist werden.
Unbestritten waren ferner Änderungen des Kantonalbankgesetzes. die mit 44'356 zu 6354 Stimmen angenommen wurden. Beschlossen wurde eine Verkleinerung des Bankrats von neun bis elf auf sieben bis neun Mitglieder. Gewählt werden diese wie auch das Präsidium in Zukunft durch die Regierung und nicht mehr durch das Parlament.
Angehörige des Landrats und der Regierung dürfen dem Bankrat überdies nicht mehr angehören. Die Gesetzesänderung beinhaltet auch Vorgaben zur Umsetzung des internationalen Regelwerks Basel III, das unter anderem Bestimmungen zur Eigenmittelausstattung der Banken enthält. (sda)
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