Gewerbekammer: Ja zu No-Billag-Initiative

Der Gewerbeverband stört sich namentlich an der "doppelten Besteuerung" von Unternehmen, wie er schrieb. Unternehmer und Unternehmerinnen müssten die "Mediensteuer" doppelt bezahlen, als Privatperson und eben als Firmeninhaber.
"Diese Abzockerei akzeptiert das Gewerbe nicht", liess sich sgv-Präsident Jean-François Rime in der Mitteilung zitieren. Der Verband verwies im Communiqué auf seine mehrfache Forderung nach einer Diskussion über den Auftrag der SRG im Service public. Ohne diese Diskussion könne man nicht Politik machen.
Kritik an neuer Abgabe
Schon den Entscheid des Bundesrates von vor einer Woche, die ab 2019 für alle Haushalte und bestimmte Firmen obligatorische Abgabe für Radio und TV bei 365 Franken im Jahr festzusetzen, hatte der sgv kritisch aufgenommen. Er forderte schon damals, alle Firmen von der "willkürlichen Mediensteuer" zu befreien.
Obwohl Unternehmen nicht Radio hören und kein Fernsehen schauen könnten, müssen sie mit der neuen Regelung eine nach Umsatz abgestufte Abgabe leisten, allerdings erst ab einer Umsatzgrenze von 500'000 Franken. Die höchste Stufe liegt bei 35'530 Franken.
Über die Volksinitiative "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)" wird am 4. März 2018 abgestimmt.
Ja zur Finanzordnung 2021
Zur zweiten Vorlage vom 4. März, der Finanzordnung 2021, beschloss die Gewerbekammer am Mittwoch ebenfalls ein Ja. Gegenstand dieser Verfassungsänderung ist die Verlängerung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer.
Dagegen beschloss das Parlament der KMU-Unternehmen ein Nein zu drei weiteren Volksinitiativen. Es sind die Fair-Food-Initiative, die Volksinitiative "Raus aus der Sackgasse" (RASA) und die Vollgeld-Initiative.
Dieses Begehren verlangt, dass alleine die Nationalbank Geld schaffen kann. Bei einem Ja drohten eine Politisierung der Nationalbank und eine Verknappung der Geldversorgung für KMU-Betriebe, schrieb der sgv. (sda)
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