Gefahr für Luftfahrt durch Drohnen wächst
Nach Zahlen der Deutschen Flugsicherung (DFS) in Langen (Hessen) meldeten Piloten im Umfeld grosser Flughäfen bis Ende August insgesamt 60 Zwischenfälle. Im gesamten Vorjahr gab es 64 Vorfälle, 2015 waren es 14. Kollisionen gab es bislang noch nicht.
Zunächst hatte die "Rheinische Post" (Mittwoch) über die Zunahme der Zwischenfälle mit Drohnen berichtet. Demnach wurden die meisten Behinderungen im Grossraum des Frankfurter Flughafens gemeldet.
"Wir haben hier ein radikal zunehmendes Problem und rechnen für das gesamte Jahr mit einer Verdopplung der Behinderungen gegenüber dem Vorjahr", sagte der Vorsitzende der Deutschen Flugsicherung, Klaus-Dieter Scheurle.
Neue Verordnung und App
Nach Schätzungen der DFS wird es Ende des Jahres knapp eine Million Drohnen in Deutschland geben. Das deutsche Verkehrsministerium verabschiedete im April eine Drohnenverordnung. Gemäss dieser müssen auf bestimmten Drohnen Name und Anschrift des Halters auf einer feuerfesten Plakette vermerkt sein.
Damit Drohnenbesitzer auch immer wissen, ob und wo sie ihr Fluggerät aufsteigen lassen können, hat die DFS zudem eine App aufgelegt. Sie zeigt auf detaillierten Karten an, ob am gewünschten Ort geflogen werden darf.
Laut DFS-Chef Scheurle müssten Drohnen für die Flugsicherung sichtbar gemacht werden. Denn bisher sind Hobby-Drohnen für das Radar nicht zu erkennen. Pilotenvertreter und DFS fordern zudem mehr gesetzliche Massnahmen: so etwa ein zentrales Register und die Ortung von Drohnen per Chip, auch um Haftungsfragen bei Schäden zu klären.
2016: 16 Vorfälle in der Schweiz
Gemäss offiziellen Schätzungen werden in der Schweiz rund 20'000 Drohnen für den privaten und kommerziellen Einsatz betrieben. Das Thema beschäftigt denn auch hierzulande die Sicherheitsbehörden seit Jahren.
Erst Ende August warnte die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST zum wiederholten Mal vor der "deutlichen Zunahme" gefährlicher Annäherungen in der Luft, an denen Drohnen beteiligt waren. Sie gab an, 2016 sei bei 16 solchen "schweren Vorfällen" eine Untersuchung eingeleitet worden. 2009 waren es bloss drei Fälle gewesen.
Die SUST forderte bereits in mehreren Schluss- oder Zwischenberichten Massnahmen, um Drohnen und andere unbemannte Fluggeräte auf dem Radar sowie an Bord von Flugzeugen frühzeitig erkennbar zu machen.
In eine ähnliche Richtung geht eine technische Lösung zur Integration der Drohnen in den Luftraum, die die Schweizer Flugsicherung Skyguide vor einer Woche präsentierte. Die Drohnenbesitzer müssten damit ihren Flugplan Skyguide vorlegen und erhielten entweder eine Bewilligung oder müssten die Flugroute anpassen. Sowohl die Flugsicherung wie auch der Benutzer könnten danach den Flug der Drohne verfolgen und sähen auch die anderen Fluggeräte im Luftraum.
Keine rasche Neuregelung in Sicht
Bislang gibt es pro Land eigene Gesetze für den Umgang mit Drohnen. In der Schweiz braucht es beispielsweise für Flüge im Umkreis von fünf Kilometern rund um einen Flughafen eine Bewilligung. Professionelle oder kartografische Drohnenflüge werden mit der Zivil-Luftfahrt koordiniert, was heute per Antrag vorgenommen wird.
Eine Neureglementierung ist noch nicht in Sicht: Der Bundesrat hatte im Juni angekündigt, eine europäische Lösung abzuwarten. Die Europäische Kommission drängt auf ein einheitliches System, das Projekt dürfte aber nicht vor 2019 abgeschlossen sein. (sda/dpa)
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