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Hat die Unia aus Versehen den Sonntagsverkauf liberalisiert?

Ein neues Urteil des Bundesgerichts stellt fest: Auch an Bus- und Tramhaltestellen dürfen Läden unter bestimmten Voraussetzungen sonntags Personal beschäftigen. Provoziert hatte das Urteil eine Gewerkschaft.
Stefan Ehrbar
Der Convience-Laden Gooods der Migros in Winterthur darf laut Bundesgericht auch sonntags Personal beschäftigen.
Die Unia-Funktionäre präsentierten sich als Sieger: «Das Bundesgericht stärkt den Sonntagsschutz», teilten sie am 20. Mai mit. Damals wurden zwei Urteile der höchsten Richter veröffentlicht.

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