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Schweiz zieht Vermögen von Asylsuchende ein

Was in Dänemark neu eingeführt werden soll, gibt es in der Schweiz schon seit Jahren: Die Behörden können Asylsuchenden Vermögenswerte abnehmen. Damit sollen die Kosten des Asylverfahrens gedeckt und Sozialhilfegelder zurückerstattet werden.
Flüchtlinge erhalten Kleider in einem Asylzentrum. Wer aber mit Vermögen in die Schweiz kommt, muss dieses abgeben, um damit die Kosten des Asylverfahrens zu decken. Etwas ähnliches will nun auch Dänemark einführen. (Symbolbild)
Flüchtlinge erhalten Kleider in einem Asylzentrum. Wer aber mit Vermögen in die Schweiz kommt, muss dieses abgeben, um damit die Kosten des Asylverfahrens zu decken. Etwas ähnliches will nun auch Dänemark einführen. (Symbolbild)
Soweit zumutbar müssen Asylsuchende die Sozialhilfe-, Ausreise- und Vollzugskosten sowie die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zurückerstatten. So legt es das Asylgesetz fest.

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