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Personenfreizügigkeit mit Kroatien

Am Dienstag entscheidet der Nationalrat, ob die Personenfreizügigkeit auch für Kroatinnen und Kroaten gelten soll. Dabei geht es um weit mehr als um ein Zusatzprotokoll. Es ist ein erster Schritt auf dem steinigen Weg hin zu geordneten Verhältnissen mit der EU.
Kroatien ist seit Juli 2013 EU-Mitglied. Die Bürgerinnen und Bürger des Landes profitieren bisher aber noch nicht vom freien Personenverkehr mit der Schweiz. (Symbolbild)
Kroatien ist seit Juli 2013 EU-Mitglied. Die Bürgerinnen und Bürger des Landes profitieren bisher aber noch nicht vom freien Personenverkehr mit der Schweiz. (Symbolbild)
Das Protokoll III zum Freizügigkeitsabkommen war das erste Opfer der Masseneinwanderungsinitiative. Eine Woche nach dem Urnengang vom 9. Februar 2014 erklärte der Bundesrat, dass er dieses nicht unterzeichnen könne.

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